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AGB von Fenster.co Dresden

alpha Metallbau GmbH
Reicker Str. 51 a
01219 Dresden

Geschäftsführer:
Herr Jens Scholtyschik

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Telefon: +49 (0) 351 270480-0

Telefax: +49 (0) 351 270480-9

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der alpha Metallbau GmbH (Stand: Januar 2010)
1. Geltungsbereich:
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: "AGB") gelten für die Abwicklung aller unserer Lieferungen und Leistungen gegenüber Privatpersonen und Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung bzw. Montage an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

1.2 Unsere AGB werden spätestens mit Annahme der Lieferung bzw. Montage Vertragsbestandteil. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie dem Auftraggeber bei einem früheren von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.
1.3 - Geringfügige Abweichungen von Mustern oder Darstellungen in Prospekten stellen keinen Mangel dar.

2. Bestellungen und nachträgliche Änderungen:
2.1 Sämtliche unserer Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Für den Umfang der Lieferung und Montage ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, mit der der Vertrag zustande kommt, maßgebend. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.
2.2 Bestellungen der Auftraggeber sind verbindlich. Wir können sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber annehmen.
2.3 Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers sind nur dann für uns bindend, soweit wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben und diese in der auf der Auftragsbestätigung genannten Frist eingegangen sind.
2.4 Hat die Herstellung nach vom Auftraggeber angegebenen Maßen zu erfolgen, berücksichtigen wir nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers nur, wenn diese so rechtzeitig erfolgen, dass eine fertigungstechnische Umsetzung noch möglich ist, bzw. wenn mit der Fertigung noch nicht begonnen wurde.
2.5 Durch die Änderung der Bestellung verursachte Kosten trägt der Auftraggeber.

3. Preise und Zahlungsbedingungen:
3.1 Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise in Euro ab Werk, ausschließlich Fracht und Verpackung; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Es sei denn, es wird ein Gesamtpreis vereinbart.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat die Zahlung direkt nach erfolgreicher Montage in Bar oder per EC-Karte zu erfolgen.
3.3 Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind wir berechtigt, Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist.
3.7 Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder nach Vertragsschluss erkennbar gewordene Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit und der Leistungsfähigkeit des Auftraggebers begründen, haben ohne Rücksicht auf die vereinbarte Zahlungsweise die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Darüber hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlung oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist von allen mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.

4. Montage:
4.1 Nur ausdrücklich vereinbarte Montagetermine sind für uns verbindlich. Maßgebend ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, bzw. schriftliche Information über den Montagetermin. Durch nachträgliche Änderungen verschieben sich vereinbarte Montagetermine je nach Umfang der Änderungswünsche um einen angemessenen Zeitraum auf einen späteren Termin, es sei denn, wir haben die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Termins nochmals ausdrücklich schriftlich bestätigt.
4.2 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger bei uns oder einem Vorlieferanten eintretender unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände - z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten - sind wir berechtigt, soweit wir dadurch an einer rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind, die Montage um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlauf-zeit hinauszuschieben. Wird durch die vorgenannten Umstände die Montage oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die Liefer-, bzw. Montagezeit aus den vorgenannten Gründen oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Schon erfolgte Teillieferungen bzw. Teilmontagen, zu denen wir grundsätzlich berechtigt sind, gelten als selbständiges Geschäft; wegen der noch ausstehenden Mengen darf die Bezahlung der erfolgten Teillieferungen nicht verweigert werden.
4.4 Die Abrufe einzelner Teillieferungen bzw. Teilmontagen sind vom Auftraggeber so rechtzeitig zu erklären, dass eine ordnungsgemäße Herstellung, Lieferung und Montage innerhalb der Vertragsfrist möglich ist; andernfalls verlängert sich die Frist in angemessenem Umfang.
4.5 Ist ein Montagetermin ausdrücklich vereinbart und wird dieser vom Auftraggeber hinausgeschoben, so haben wir das Recht, Bezahlung in Höhe des Rechnungsbetrages der bereits fertiggestellten Leistung bzw. der bereitgestellten Waren zu verlangen.
4.6 Bei der Lieferung bzw. Montage der Ware behalten wir uns fertigungstechnisch bedingte Abweichungen in angemessenem Umfang vor.
4.7 Eventuell anfallende Prüfungs- und Abnahmekosten (z.B. Kosten für Statik und Baugenehmigungen) sind vom Auftraggeber zu tragen.

5. Warenrücknahmen:
5.1 Bei freiwilligen Warenrücknahmen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Rechnungsbetrages. Darüber hinausgehende Abschläge für Wertminderungen freiwillig zu-rückgenommener Waren behalten wir uns vor. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass uns durch die Warenrücknahme keine oder eine wesentlich niedrigere Wertminderung als von uns geltend gemacht eingetreten ist.
5.2 Waren, die für den Auftraggeber speziell angefertigt oder beschafft wurden, sind von einer freiwilligen Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Gefahrtragung und Versand:
6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung "ab Werk". Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Auftraggeber über. Bei vom Auftraggeber zu vertretender Verzögerung der Absendung geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf diesen über. Die Verwahrung der Lieferung erfolgt dann im Namen und auf Kosten des Auftraggebers.
6.2 Das Abladen der Lieferung ist Sache des Auftraggebers. Es hat unverzüglich und sachgerecht durch den Auftraggeber zu erfolgen.
6.3 Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

7. Mängelrechte:
7.1 Die von uns geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden. Muster, Prospektangaben oder sich aus sonstigem Werbematerial ergebende Informationen sind unverbindlich und stellen keine Übernahme von Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien im Sinne von § 443 BGB dar, sondern dienen der Beschreibung und sollen lediglich eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Produkte vermitteln. Der Hinweis auf technische Normen dient nur der Leistungsbeschreibung und ist ebenfalls nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, welche dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren - auch ohne vorherige Ankündigung - jederzeit vor.
7.2 Beratung leisten wir nach bestem Wissen auf Grund unserer Erfahrungen, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. Angaben und Auskünfte über Eignung und An-wendung bzw. Einsatz unserer Waren wie z.B. schriftliche, rechnerische, zeichnerische und mündliche Vorschläge, Entwürfe und dergleichen, die sich mit der Konstruktion, der Anordnung, der Verarbeitung, der Veredelung, der Montage, der Statik, der Ausschreibung und der Hilfe bei Kalkulationen befassen, sind weder als Haupt- noch als Nebenpflicht Gegenstand unserer Leistungsverpflichtung und in jedem Fall unverbindlich. Sie befreien den Auftraggeber nicht von eigenen Prüfungen, es sei denn es wird ein gesonderter entgeltlicher Zusatzauftrag erteilt.
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung nach Erhalt bzw. nach Montage unverzüglich auf Schäden, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Transportschäden, Mängel, Falsch- oder Minderlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Lieferung, bzw. Montage als genehmigt. Verarbeitet der Auftraggeber die gelieferte Ware nach Entdeckung eines Mangels weiter, sind alle Ansprüche des Auftraggebers wegen der Mangelhaftigkeit der Ware ausgeschlossen.
7.4 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Lieferung bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Auftraggeber angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, sind wir von der Mängelhaftung befreit.
7.5 Schlägt die Nacherfüllung mehrfach fehl, so ist der Auftraggeber - vorbehaltlich der Regelungen unter Ziff. 9 - berechtigt, die ansonsten gesetzlich vorgesehenen Mängelrechte geltend zu machen.
7.6 Ansprüche wegen Mängelhaftung bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung, Verschleiß oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte.
7.7 Werden vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Ansprüche wegen Mängelhaftung. Insbesondere gilt dies, wenn Produktteile, z.B. von uns gelieferte Aluminiumprofile angebohrt oder durchbohrt werden. Für Schäden die aus der Verwendung von anderen als in unseren Unterlagen aufgeführten Original Systemteilen herrühren, ist jede Haftung ausgeschlossen.
7.8 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung, bzw. Montage. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzung, bei der Übernahme einer Garantie oder des Beschaffungsrisikos und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
7.9. Eine Gewährleistung erfolgt nur, wenn regelmäße Wartungen (mind. einmal im Jahr) von uns oder einer Fachfirma durchgeführt werden.
7.8. Die Kosten für die Wartung sind vom Auftraggeber zu tragen.
7.9. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Dazu zählen in erster Linie sämtliche Rollen und Dichtungen.
7.10. Durch eine der üblichen Verwendungsweise hinausgehende Nutzung, zum Beispiel gewerbliche Nutzung, erlischt die Gewährleistung nach einem Jahr, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.

8. Haftung
8.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.2 Bei der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung aber, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere haften wir in diesem Fall nicht für entgangenen Gewinn des Auftraggebers und nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten verursacht worden sind, sofern diese nicht zu unseren Geschäfts-führern oder leitenden Angestellten gehören.
8.3 Soweit sich vorstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist, wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt worden sind oder wenn Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit i.S.v. § 443 BGB gegen uns geltend gemacht werden oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Fehlt eine garantierte Beschaffenheit, haften wir nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war. Ebenso bleiben gesetzliche Schadenersatzansprüche wegen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretender Unmöglichkeit unberührt.
8.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen bei der direkten Inanspruchnahme durch den Auftraggeber.

9. Eigentumsvorbehaltssicherung:
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand nach Rücktritt vom Vertrag zurückzunehmen.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

10. Sonstige Bestimmungen:
10.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Konstruktionen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Patent-, Geschmacksmuster- und Urheberrechte vor.

11.2 Die Rechte des Auftraggebers aus dem Vertrag sind, mit Ausnahme von Geldforderungen, nicht übertragbar.
11.3. Wir sind berechtigt, die auf Grund der Geschäftsbeziehungen von dem Auftraggeber erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundes-Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen AGB oder eines darauf beruhenden Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand:
12.1 Gerichtsstand für alle Geschäfte ist Dresden.

13. Anwendbares Recht:
Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf - CISG) wird ausgeschlossen.

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